OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren
Hi,
schon mitbekommen?
https://www.fr.de/panorama/risiko-bleibt-beim-haendler-90047241.html
Ich spekuliere mal, wenn Händler bei unbegleiteten Probefahrten den Besitz und Herrschaft am Fahrzeug abgeben, dann dürfte das bei Privatpersonen nicht anders sein.
Grüße
Chris
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320i Cabrio VfL, EZ 05.1991
OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren
HarryE30, Dienstag, 22.09.2020, 16:10 (vor 1703 Tagen) @ chris_e_a
Ich blicke nicht durch. Dann kann man ja jetzt auch munter Leihwagen verkaufen, die wurden einem ja auch freiwillig überlassen :)

OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren
Oli* , Dienstag, 22.09.2020, 17:23 (vor 1703 Tagen) @ HarryE30
Könntest Du wohl vielleicht, aber das Urteil heißt ja nicht, dass Du straffrei dabei bleibst, sondern nur der Käufer darf den Wagen behalten und muss ihn nicht wieder zurückgeben.
Kann mit nicht vorstellen, das Privatleute bei Verkaufsfahrten nicht mit im Auto sitzen. Ausnahme Motorrad. Interessant wäre, wozu der Dieb/Fälscher verurteilt wird oder wurde.
OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren
HarryE30, Dienstag, 22.09.2020, 21:35 (vor 1703 Tagen) @ Oli*
Könntest Du wohl vielleicht, aber das Urteil heißt ja nicht, dass Du straffrei dabei bleibst, sondern nur der Käufer darf den Wagen behalten und muss ihn nicht wieder zurückgeben.
Ne, nicht straffrei, aber das geht ja dann wunderbar zu zweit....
Verstehe nicht, wie man so ein Urteil fällen kann...
Kann mit nicht vorstellen, das Privatleute bei Verkaufsfahrten nicht mit im Auto sitzen. Ausnahme Motorrad. Interessant wäre, wozu der Dieb/Fälscher verurteilt wird oder wurde.
Na zu gar nix wird der verurteilt, der ist ja weg...
OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren
dirk_335i , Seeheim-Jugenheim, Mittwoch, 23.09.2020, 15:55 (vor 1702 Tagen) @ HarryE30
In der Situation eventuell nachvollziehbar. Aber wie immer können hier ja wieder super Geschäftsmodelle aufgebaut werden.
Nur hypotetisch kein Vorschlag oder Anstiftung zur Tat!
Erfundene Geschichte:
Ein Herr X aus irgendwo z.B. Rumänien oder noch weiter weg. Ausweis stimmt auch nicht, aber Anzug trägt er und ist mit dem Flieger gekommen. Will unbedingt den tollen M4 kaufen.
Probefahrt muss aber sein, macht er auch alleine. Kommt nicht wieder und fährt gleich zu seinem Käufer (ach, war eher der Auftraggeber) Mister X bekommt die versprochenen 2000€ und den Flug bezahlt und fliegt zugleich zurück.
Auto jetzt legal beim Käufer(ok muss so aussehen also ob, sind irgendwo 50T€ vom Konto runter)
und kann jetzt auf den Schotterplatz und weiterverkauft werden.
Wer die Nerven dazu hat, bekommt doch hier einen Freibrief oder?
Ich glaub da ist was schief gelaufen, bisher kannte ich nur das Hehlerware durch Erbschaft legal wird (Kunstraub oder auch Schildkröten die ohne Cites hier sind)
OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren
Max318iTouring, Donnerstag, 24.09.2020, 09:59 (vor 1701 Tagen) @ dirk_335i
Naja, ganz so krass ist das Urteil jetzt auch wieder nicht. Der "Käufer" muss ja nach wie vor gutgläubig sein; im entschiedenen Fall ging das nur, da ihm ziemlich gut gefälschte Papiere für das Fahrzeug übergeben wurden. Das kriegt jetzt schonmal in der Praxis nicht jeder auf Anhieb hin.
Außerdem ist der juristische Knackpunkt bei dem "Abhandenkommen" für den gutgläubigen Erwerb zu sehen: Hier wurde die unbegleitete Probefahrt praktisch mit einem geliehenen oder gemieteten oder sonst irgendwie überlassenen Fahrzeug gleichgesetzt. Heißt dein Szenario ist quasi immer schon mit nem Mietwagen oder nem geliehenen Auto möglich gewesen, jetzt halt auch bei einer unbegleiteten Probefahrt.
Das Erforderniss der Gutgläubigkeit beim Käufer bleibt aber nach wie vor bestehen.

OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren
E30.03E, Samstag, 31.10.2020, 14:05 (vor 1664 Tagen) @ chris_e_a
Danke für den hilfreichen Post!