
Änderung §21 StVZO
https://www.gtue.de/Privatkunden/Amtliche_Fahrzeuguntersuchungen/Vollgutachten_nach_21_...
Nun können bald auch Einzelabnahmen nach §19(2) & Vollgutachten nach §21 StVZO bei einer GTÜ Prüfstellen gemacht werden. Was haltet Ihr davon?
Ein Preis-Dumping wirds nicht geben, da es Vorschriften gibt wie viel was zu kosten hat. Dafür muss man nicht mehr quer durchs Land um eine geeignete Prüfstelle zu finden!
gesamter Thread:
- Änderung §21 StVZO -
Sebastian,
19.02.2019, 08:35
- Sehr schön! ;-) (kt) - BlondyM3, 19.02.2019, 08:49
- Änderung §21 StVZO -
cabrioralf,
20.02.2019, 18:23
- ob das so gut ist?! -
s65kirchi,
21.02.2019, 08:24
- ob das so gut ist?! - ks90, 21.02.2019, 10:03
- ob das so gut ist?! -
s65kirchi,
21.02.2019, 08:24